Bekifft Fahrrad fahren - Cannabis im Straßenverkehr Deutschland!

Bekifft Fahrrad fahren: Rechtslage 2026 klar erklärt

Seit der Cannabis-Legalisierung herrscht maximale Verwirrung. Die kurze Antwort vorweg, damit du sofort Bescheid weißt: Für das normale Fahrrad und das Pedelec bis 25 km/h gibt es keinen festen THC-Grenzwert. Der seit dem 22.08.2024 geltende Wert von 3,5 ng/ml Blutserum betrifft ausschließlich Kraftfahrzeuge - also auch S-Pedelec und E-Scooter, aber eben nicht dein Rad. Strafbar wird das Radeln mit Cannabis erst dann, wenn du fahrunsicher wirst, also Ausfallerscheinungen zeigst oder einen Unfall baust. Dann greift Paragraf 316 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, dazu drohen Fahrverbot und MPU. Klingt nach Erleichterung? Ist es nur halb. Ich erkläre dir genau, wo die Linie verläuft.

Ich bin Christian Reindl und schraube täglich in der Werkstatt an Bikes. Ich bin kein Anwalt, aber ich bekomme jede Woche mit, wie viele Radler die Rechtslage komplett falsch im Kopf haben - in beide Richtungen. Die einen denken, auf dem Rad sei alles erlaubt. Die anderen glauben, schon ein Zug am Joint koste automatisch den Auto-Führerschein. Beides stimmt nicht. Hier kommt die saubere Einordnung.

Inhalt

THC und Fahrrad: Warum es keinen festen Grenzwert gibt

Mit der Reform vom 22.08.2024 wurde für Kraftfahrzeuge ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum eingeführt. Wichtig: Dieser Wert gilt für Kraftfahrzeuge. Dazu zählen Auto, Motorrad, aber auch das S-Pedelec (das schnelle bis 45 km/h) und der E-Scooter. Dein klassisches Fahrrad und das normale Pedelec bis 25 km/h fallen rechtlich unter den Begriff Fahrrad - und dort hat der Gesetzgeber bewusst keinen festen THC-Grenzwert festgelegt.

Das heißt aber nicht, dass auf dem Rad Narrenfreiheit herrscht. Es bedeutet nur: Du wirst nicht automatisch durch das Überschreiten von 3,5 ng erwischt. Der Knackpunkt liegt woanders - nämlich bei deinem tatsächlichen Fahrverhalten.

💡 Mein Werkstatt-Tipp: "Ich höre in der Werkstatt ständig den Satz 'Auf dem Rad darf ich ja, da gibt es keinen Grenzwert'. Das ist genau die Denkfalle. Kein fester Grenzwert ist nicht dasselbe wie erlaubt - es heißt nur, dass die Polizei dich an deinem Fahren misst, nicht an einer Zahl."

Wann es trotzdem strafbar wird

Strafbar wird das Radfahren unter Cannabis-Einfluss, sobald du fahrunsicher bist. Konkret heißt das: Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, eine deutlich verzögerte Reaktion oder ein Sturz beziehungsweise Unfall. Sobald so etwas dokumentiert ist, greift Paragraf 316 StGB. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sind möglich, dazu kann ein Fahrverbot oder eine MPU angeordnet werden.

Entscheidend ist also nicht der bloße Konsum, sondern die rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit. Wer völlig unauffällig und sicher fährt, erfüllt den Tatbestand nicht automatisch. Wer dagegen torkelt, in eine Kontrolle gerät und dann auffällig ist, hat ein echtes Problem - unabhängig davon, dass es keinen festen ng-Wert fürs Rad gibt.

bekifft Fahrrad fahren

Und genau hier ist auch der Punkt, an dem der Auto-Führerschein ins Spiel kommt - aber eben nicht automatisch. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Standardfolge des bekifften Radelns. Er droht erst, wenn die Behörde Zweifel an deiner generellen Fahreignung hat, also wenn sich aus dem Vorfall ergibt, dass du möglicherweise auch im Auto ein Risiko wärst. Dann kann eine MPU angeordnet werden. Bestehst du die nicht, kann der Auto-Führerschein weg sein.

Promille auf dem Fahrrad: 0,3 und 1,6 sind die echten Marken

Beim Alkohol ist die Lage ähnlich missverstanden. Auf dem Fahrrad gibt es keine 0,5-Promille-Bußgeldgrenze wie beim Auto. Stattdessen zählen zwei andere Marken:

Ab 0,3 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit. Das allein ist noch nicht strafbar. Strafbar wird es erst, wenn Ausfallerscheinungen dazukommen - also Schlangenlinien - oder wenn du einen Unfall baust. Dann wird daraus eine Straftat mit 2 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe.

Ab 1,6 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Hier ist es immer eine Straftat nach Paragraf 316 StGB, ganz egal, ob du auffällig gefahren bist oder kerzengerade. Die Folgen: 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe (oft in der Größenordnung eines Netto-Monatsgehalts) und die Anordnung einer MPU. Wer die MPU nicht besteht, kann den Auto-Führerschein verlieren.

💡 Mein Werkstatt-Tipp: "Frag mich nicht, wie viele Bier 1,6 Promille sind - das kann dir niemand seriös sagen. Promille ist keine feste Trinkmenge, das hängt von Körpergewicht, Tagesform und Magenfüllung ab. Genau deshalb ist 'ich vertrag das schon' das gefährlichste Argument, das ich in der Werkstatt höre."

Die Grenzwert- und Folgen-Tabelle auf einen Blick

Damit du es schwarz auf weiß hast, hier die Lage für das normale Fahrrad und das Pedelec bis 25 km/h:

Situation Rechtliche Einordnung Mögliche Folgen Wann empfehlen wir das?
THC, sicher und unauffällig gefahren Kein fester Grenzwert fürs Fahrrad Kein automatischer Straftatbestand Verlass dich nicht darauf - schon eine kleine Ausfallerscheinung kippt die Lage, lieber schieben
THC mit Ausfallerscheinungen oder Unfall Straftat, Paragraf 316 StGB Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, Fahrverbot/MPU möglich Nie fahren, sobald du dich high fühlst - das Risiko steht in keinem Verhältnis
Ab 0,3 Promille Alkohol Relative Fahruntüchtigkeit Nur strafbar bei Ausfallerscheinungen/Unfall: 2 Punkte + Geldstrafe Nach ein, zwei Bier das Rad lieber schieben - bei jeder Auffälligkeit wird es teuer
Ab 1,6 Promille Alkohol Absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat 3 Punkte, Geldstrafe (oft ca. 1 Netto-Monatsgehalt), MPU; bei Nichtbestehen Auto-Führerschein weg Auf keinen Fall aufs Rad - hier hilft nur Bus, Taxi oder zu Fuß

Du siehst: Eine pauschale Aussage wie "bekifft Radfahren ist verboten" greift zu kurz. Die Wahrheit ist differenzierter - und genau das macht das Thema so missverständlich.

E-Scooter und S-Pedelec: Hier gelten Auto-Regeln

Ein Punkt, den viele übersehen: Sobald du nicht mehr auf einem klassischen Fahrrad oder Pedelec bis 25 km/h sitzt, ändert sich alles. E-Scooter und S-Pedelec (also das schnelle Pedelec bis 45 km/h) gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Damit greifen dort die strengen Auto-Grenzen: beim Alkohol 0,5 Promille als Bußgeldgrenze und 1,1 Promille als Straftatgrenze, beim THC der feste Wert von 3,5 ng/ml.

Das ist ein riesiger Unterschied im Alltag. Wer mit dem E-Scooter vom Feierabendbier nach Hause rollt, bewegt sich rechtlich im Auto-Regime - und ein Führerscheinentzug ist dort deutlich näher. Auf dem normalen Pedelec dagegen gelten die Fahrrad-Regeln. Prüfe also immer zuerst, auf welchem Gerät du eigentlich sitzt.

Drogen beim Radfahren

Was in beiden Fällen hilft und völlig unabhängig vom Rausch wichtig ist: gesehen werden. Die meisten nächtlichen Stürze, die bei mir als Schadensbild auf dem Tisch landen, haben mit schlechter Sicht und schlechter Sichtbarkeit zu tun. Eine ordentliche, helle Lampe wie die Sigma Aura 80 Lux mit Tagfahrlicht oder ein komplettes Sigma Beleuchtungsset mit Front- und Rücklicht reduziert das Risiko spürbar. Wer rechtssicher unterwegs sein will, sollte ohnehin auf eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung achten - das ist Pflicht und schützt zusätzlich.

Ehrlich gesagt: Meine Einordnung aus der Werkstatt

Ehrlich gesagt finde ich es gut, dass es fürs Fahrrad keinen starren ng-Wert gibt - aber ich verstehe, warum das viele in falscher Sicherheit wiegt. Die Botschaft ist nicht "auf dem Rad ist alles egal". Die Botschaft ist: Sobald du fahrunsicher wirst, bist du dran, und zwar mit voller Wucht als Straftat, nicht als lässige Ordnungswidrigkeit. Ein bisschen high oder angetrunken fährt sich auf dem Rad nicht besser als im Auto, der Mensch dahinter ist derselbe.

Mein nüchterner Rat aus zwölf Jahren Schrauben: Wenn du konsumiert hast, schieb das Rad oder nimm den Bus. Das kostet dich zehn Minuten. Eine Straftat nach Paragraf 316 StGB, eine MPU und im schlimmsten Fall der Auto-Führerschein kosten dich Monate und ein Vermögen. Diese Rechnung geht immer zu deinen Gunsten aus, wenn du das Rad einfach stehen lässt. Und wenn du sicher und nüchtern unterwegs bist, kümmere dich um die Dinge, die wirklich jede Fahrt sicherer machen: gutes Licht, funktionierende Bremsen und Reflektoren. Werkzeug dafür findest du in unserer Auswahl an Fahrradwerkzeug, und wie du dein Rad richtig sichtbar machst, habe ich im Ratgeber sicher und sichtbar mit Sigma-Beleuchtung zusammengefasst.

Häufige Fragen

Gilt der THC-Grenzwert von 3,5 ng auch fürs Fahrrad?

Nein. Der seit dem 22.08.2024 geltende THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum betrifft nur Kraftfahrzeuge, also auch S-Pedelec und E-Scooter. Für das normale Fahrrad und das Pedelec bis 25 km/h gibt es keinen festen THC-Grenzwert. Strafbar wird es dort erst bei Fahrunsicherheit oder einem Unfall.

Ist bekifft Fahrrad fahren in Deutschland verboten?

Nicht pauschal. Radfahren mit THC ist nicht per se strafbar. Strafbar nach Paragraf 316 StGB wird es erst, wenn du rauschmittelbedingt fahrunsicher bist, also Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien zeigst oder einen Unfall baust. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie Fahrverbot oder MPU.

Wie viel Promille darf ich auf dem Fahrrad haben?

Es gibt fürs Fahrrad keine 0,5-Promille-Bußgeldgrenze wie beim Auto. Ab 0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) ist es nur bei Ausfallerscheinungen oder Unfall strafbar, dann mit 2 Punkten und Geldstrafe. Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) ist es immer eine Straftat: 3 Punkte, Geldstrafe und MPU-Anordnung.

Verliere ich automatisch den Auto-Führerschein, wenn ich bekifft Rad fahre?

Nein, nicht automatisch. Der Entzug der Fahrerlaubnis droht nur bei nachgewiesener Fahrungeeignetheit beziehungsweise wenn die Behörde Zweifel an deiner Eignung hat. Dann kann eine MPU angeordnet werden. Bestehst du diese nicht, kann der Auto-Führerschein weg sein - aber es ist keine zwangsläufige Folge jeder Radfahrt unter Einfluss.

Gelten für E-Scooter und S-Pedelec dieselben Regeln wie fürs Fahrrad?

Nein. E-Scooter und S-Pedelec gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Dort gelten die Auto-Grenzen: 0,5 Promille als Bußgeldgrenze, 1,1 Promille als Straftatgrenze und der feste THC-Wert von 3,5 ng/ml. Nur das normale Fahrrad und das Pedelec bis 25 km/h fallen unter die milderen Fahrrad-Regeln.

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