Kurz und ehrlich vorweg: Eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung besteht aus mehr als nur einer Lampe. Pflicht sind ein weißer Scheinwerfer vorne, eine rote Schlussleuchte hinten, ein weißer Frontreflektor, ein roter Großflächen-Rückstrahler hinten (mit dem Buchstaben Z), gelbe Pedalreflektoren und eine seitliche Sichtbarkeit über Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen. Seit Juni 2013 darf die Beleuchtung abnehmbar und akku- oder batteriebetrieben sein, ein Dynamo ist also keine Pflicht mehr. Wichtig ist nur die Zulassung: Eine Wellenlinie, der Buchstabe K und eine Nummer müssen auf dem Gerät stehen. Eine gesetzliche Mindest-Lux-Zahl gibt es in der StVZO nicht, auch keine 40 Lux. In diesem Ratgeber zeige ich dir, was wirklich gilt.
Ich bin Christian Reindl, Inhaber von Bavarian Bike, und ich schraube täglich in der Werkstatt an Rädern. Beim Thema Beleuchtung räume ich hier mit den häufigsten Irrtümern auf, die mir Kunden Woche für Woche an die Theke bringen.
Inhalt
- Was bei der StVZO-Beleuchtung wirklich Pflicht ist
- Abnehmbar und mit Akku: seit 2013 erlaubt
- Das K-Zeichen: woran du eine zugelassene Lampe erkennst
- Der Lux-Mythos: warum 40 Lux nicht im Gesetz stehen
- Bußgelder: was fehlendes Licht kostet
- Wie du die richtige Beleuchtung auswählst
- Häufige Fragen
Was bei der StVZO-Beleuchtung wirklich Pflicht ist
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in Paragraf 67, welche Lichttechnik an deinem Fahrrad sein muss. Viele denken bei Beleuchtung nur an Vorder- und Rücklicht. Tatsächlich ist die Liste länger, und ein einzelnes vergessenes Teil reicht schon, um nicht regelkonform unterwegs zu sein.
Das gehört nach StVZO an dein Rad:
- Vorne: ein weißer Scheinwerfer plus ein weißer Frontreflektor
- Hinten: eine rote Schlussleuchte plus ein roter Großflächen-Rückstrahler mit dem Buchstaben Z
- Pedale: gelbe Reflektoren nach vorne und hinten
- Seitlich: sichtbar über Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen
Der Frontreflektor wird gerne vergessen, weil viele moderne Scheinwerfer ihn bereits integriert haben. Schau also genau hin, ob deine Lampe einen weißen Reflektor mit eingebaut hat. Wenn nicht, brauchst du ihn separat.
💡 Mein Werkstatt-Tipp: "Ich sehe jede Woche Räder, an denen vorne und hinten ein modernes Licht sitzt, aber die Pedalreflektoren fehlen, weil bei einem Pedaltausch die alten Klickpedale ohne Reflektor draufkamen. Genau das fällt bei einer Kontrolle als Erstes auf. Pedalreflektoren kosten ein paar Euro und sind in zwei Minuten dran."

Abnehmbar und mit Akku: seit 2013 erlaubt
Hier räume ich mit dem häufigsten Irrtum auf. Es hält sich hartnäckig die Behauptung, Fahrradlichter müssten fest montiert sein und dürften während der Fahrt nicht abnehmbar sein, und die Energieversorgung müsse unabhängig vom Treten sein. Das ist nicht mehr richtig.
Seit Juni 2013 darf die Beleuchtung abnehmbar sein und mit Akku oder Batterie betrieben werden. Ein Dynamo ist seitdem keine Pflicht mehr. Du darfst deine Lampen also abnehmen, wenn du das Rad abstellst, und sie zu Hause laden. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht musst du sie dann anbauen und einschalten. Tagsüber bei guter Sicht musst du sie nicht zwingend dabeihaben, wenn du fest mit Tageslicht rechnest.
Das ist eine echte Erleichterung. Steckbare Akkuleuchten sind heute hell, leicht und diebstahlsicher abzunehmen. Wer noch glaubt, ohne Nabendynamo sei man illegal unterwegs, kann das getrost vergessen. Mehr zu konkreten Modellen findest du in meinem Ratgeber zu Sigma Fahrradbeleuchtung für sicheres Sehen und Gesehenwerden.
Das K-Zeichen: woran du eine zugelassene Lampe erkennst
Abnehmbar und akkubetrieben heißt nicht beliebig. Damit eine Lampe in Deutschland im Straßenverkehr erlaubt ist, braucht sie eine Zulassung. Du erkennst sie an drei Dingen auf dem Gerät: einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer mehrstelligen Nummer dahinter.
Ohne dieses K-Zeichen ist die Lampe im StVZO-Bereich nicht erlaubt, egal wie hell sie leuchtet. Genau hier liegt die Falle bei vielen günstigen Online-Lampen oder reinen Mountainbike-Funzeln: Sie sind hell, haben aber keine Zulassung und blenden oft den Gegenverkehr. Bevor du kaufst, dreh die Lampe um und such nach dem K. Steht es nicht drauf, gehört sie auf den Trail, nicht in den Straßenverkehr.
💡 Mein Werkstatt-Tipp: "Wenn mir ein Kunde eine No-Name-Lampe ohne K-Zeichen bringt und fragt, warum er trotzdem angehalten wurde: Das K ist kein Marketing, sondern der Nachweis, dass die Lichtverteilung den Gegenverkehr nicht blendet. Ich prüfe bei jeder Lampe, die über meinen Tresen geht, zuerst auf genau dieses Zeichen."
Der Lux-Mythos: warum 40 Lux nicht im Gesetz stehen
Jetzt zum vielleicht hartnäckigsten Mythos. Du liest oft, ein Fahrradlicht müsse mindestens 40 Lux haben oder mindestens 10 Lux. Ehrlich gesagt: In der StVZO steht keine gesetzliche Mindest-Lux-Zahl, die du als Fahrer einhalten musst. Auch die 40 Lux sind frei erfunden.
Die 10-Lux-Regel, die manchmal auftaucht, ist eine technische Anforderung im Zulassungsverfahren der Lampe, also etwas, das der Hersteller erfüllen muss, damit das K-Zeichen vergeben wird. Es ist kein Pflichtwert, den du am Lenker ablesen oder nachweisen musst. Reflektoren haben übrigens gar keine Lux-Angabe, weil sie kein Licht erzeugen, sondern nur zurückwerfen.
Was bedeutet das praktisch? Achte nicht auf eine bestimmte Lux-Zahl als Pflicht, sondern auf das K-Zeichen und darauf, dass du gut siehst und gesehen wirst. Mehr Lux ist für dunkle Feldwege angenehm, gesetzlich vorgeschrieben ist eine konkrete Zahl aber nicht.
Bußgelder: was fehlendes Licht kostet
Wer ohne funktionierendes Licht erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld. Das ist kein Drama, aber ärgerlich. Wichtig zu wissen: Es gibt dafür keine Punkte in Flensburg, weil es sich um ein Verwarnungsgeld handelt und nicht um eine eingetragene Ordnungswidrigkeit mit Punktefolge.
| Situation | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Wann empfehlen wir das? |
|---|---|---|---|
| Fehlendes oder defektes Licht | 20 Euro | Keine | Lieber direkt nachrüsten, statt es darauf ankommen zu lassen |
| Andere Verkehrsteilnehmer behindert | 25 Euro | Keine | Prüfe Licht vor jeder Dämmerungsfahrt |
| Andere gefährdet | 35 Euro | Keine | Ersatzlicht oder geladenen Akku immer dabeihaben |
Auch wenn keine Punkte drohen: Der eigentliche Preis ist nicht das Bußgeld, sondern das Risiko. Ohne Licht wirst du in der Dämmerung schlicht zu spät gesehen. Das ist der Grund, warum ich hier so genau bin.

Wie du die richtige Beleuchtung auswählst
Wenn du jetzt nachrüsten willst, achte auf drei Dinge: K-Zeichen vorhanden, vorne und hinten abgedeckt, und eine Helligkeit, die zu deinem Einsatz passt. Für den Stadt- und Pendlerbetrieb reicht ein solider Scheinwerfer mit gut sichtbarem Rücklicht. Wer häufig über unbeleuchtete Strecken fährt, greift zu mehr Reichweite.
Für den Alltag empfehle ich ein abgestimmtes Set, bei dem Front- und Rücklicht zusammenpassen und beides das K-Zeichen trägt, zum Beispiel ein Sigma Aura 60 Set mit USB-Rücklicht Infinity. Für eine kompakte Lösung mit ordentlich Leuchtkraft schau dir den Sigma Buster 700 HL LED-Scheinwerfer an. Das gesamte Sortiment findest du in der Kategorie Sigma Fahrradbeleuchtung. Werkzeug für die Montage gibt es in der Fahrradwerkzeug-Kategorie.
Ein letzter ehrlicher Hinweis: Du brauchst kein teures Spitzenmodell, um StVZO-konform zu sein. Eine zugelassene Mittelklasse-Lampe mit K-Zeichen erfüllt das Gesetz genauso wie das Topmodell. Mehr Geld kaufst du dir mit besserer Akkulaufzeit, hellerem Strahl und robusterer Halterung, nicht mit mehr Legalität. Wer viel im Dunkeln fährt, sollte trotzdem nicht am Rücklicht sparen, denn gesehen werden ist genauso wichtig wie selbst sehen.
Häufige Fragen
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch Pflicht?
Nein. Seit Juni 2013 darf die Beleuchtung abnehmbar sein und mit Akku oder Batterie betrieben werden. Ein Dynamo ist keine Pflicht mehr. Wichtig ist nur, dass die Lampe ein K-Zeichen trägt und du sie bei Dunkelheit anbaust und einschaltest.
Wie viele Lux muss mein Fahrradlicht mindestens haben?
Die StVZO schreibt keine Mindest-Lux-Zahl vor, die du als Fahrer einhalten musst. Weder 40 noch 10 Lux sind ein gesetzlicher Pflichtwert für dich. Die 10-Lux-Anforderung gilt nur im technischen Zulassungsverfahren der Lampe. Entscheidend ist, dass deine Lampe das K-Zeichen hat.
Woran erkenne ich eine StVZO-zugelassene Lampe?
An drei Merkmalen direkt auf dem Gerät: einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Nummer dahinter. Ohne dieses K-Zeichen ist die Lampe im Straßenverkehr nicht erlaubt, egal wie hell sie ist.
Was kostet es, ohne Licht erwischt zu werden?
Fehlendes oder defektes Licht kostet 20 Euro, bei Behinderung anderer 25 Euro und bei Gefährdung 35 Euro. Es handelt sich um ein Verwarnungsgeld, deshalb gibt es keine Punkte in Flensburg.
Welche Reflektoren sind Pflicht?
Pflicht sind ein weißer Frontreflektor vorne, ein roter Großflächen-Rückstrahler mit dem Buchstaben Z hinten, gelbe Pedalreflektoren sowie eine seitliche Sichtbarkeit über Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen. Reflektoren haben keine Lux-Angabe, weil sie nur Licht zurückwerfen.


