Hand aufs Herz: Die meisten glauben, beim Fahrrad gelte dieselbe 0,5-Promille-Grenze wie beim Auto. Das ist ein gefährlicher Irrtum, der dich im Ernstfall den Auto-Führerschein kosten kann. Die kurze Antwort vorweg: Eine feste 0,5-Bußgeldgrenze gibt es fürs Fahrrad nicht. Ab 0,3 Promille kannst du dich strafbar machen, sobald du auffällig fährst oder einen Unfall baust. Ab 1,6 Promille ist es immer eine Straftat, ganz egal wie sicher du dich fühlst. Dazu kommt fast immer eine MPU, die dich auch deinen Autoschein kosten kann. Ich erkläre dir hier ohne Juristen-Deutsch, was wirklich gilt, wo die Fallen liegen und warum E-Scooter und S-Pedelec eine völlig andere Liga sind.
Inhalt
- Warum es beim Fahrrad keine 0,5-Grenze gibt
- Die zwei entscheidenden Grenzwerte: 0,3 und 1,6 Promille
- Grenzwert-Tabelle: Was bei welchem Wert passiert
- MPU und der Auto-Führerschein: die teuerste Folge
- Fahrrad vs. Auto: die Grenzen im direkten Vergleich
- E-Scooter, S-Pedelec und Pedelec: Achtung, Kfz-Regeln
- Sicher unterwegs statt riskant: meine Werkstatt-Sicht
- Häufige Fragen (FAQ)
Warum es beim Fahrrad keine 0,5-Grenze gibt
Ich bin Christian Reindl und höre diese Frage in der Werkstatt fast jede Woche, wenn jemand sein Rad für die Feierabend-Tour fit machen lässt: "Bis 0,5 darf ich doch radeln, oder?" Nein. Diese Zahl stammt aus dem Auto-Recht und lässt sich nicht aufs Fahrrad übertragen. Beim Fahrrad gibt es keine 0,5-Promille-Bußgeldgrenze. Das überrascht viele, denn beim Auto ist genau dieser Wert die Marke, ab der eine Ordnungswidrigkeit beginnt.
Stattdessen gelten beim Rad zwei andere Werte, die deutlich strenger einsortiert sind, als die meisten denken. Wer das nicht weiß, fühlt sich nach zwei Bier sicher und steht im Zweifel mit einem Strafverfahren da. Genau deshalb lohnt es sich, die echten Grenzen zu kennen, statt sich auf gefühltes Wissen zu verlassen.

Die zwei entscheidenden Grenzwerte: 0,3 und 1,6 Promille
Beim Fahrrad zählen zwei Schwellen. Sie funktionieren völlig unterschiedlich, und genau das verwechseln viele.
Ab 0,3 Promille gilt die relative Fahruntüchtigkeit. Das heißt: Allein der Wert macht dich noch nicht zum Straftäter. Strafbar wird es erst, wenn etwas dazukommt, also Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, oder ein Unfall. Sobald du in diesem Bereich auffällig fährst oder es kracht, wird daraus eine Straftat. Die Folge: 2 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Fährst du dagegen mit 0,4 Promille kerzengerade nach Hause und niemand bemerkt etwas, passiert in der Regel nichts. Das ist die Grauzone, in der es allein an deinem Fahrverhalten hängt.
Ab 1,6 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Hier ist Schluss mit Grauzone. Ab diesem Wert ist es immer eine Straftat, auch wenn du schnurgerade fährst und überhaupt nicht auffällst. Die rechtliche Grundlage ist Paragraf 316 StGB. Wichtig zur Einordnung: Die Zahl 1,6 steht nicht als fester Wert im Gesetzestext. Sie ergibt sich aus der Rechtsprechung, also aus Gerichtsurteilen, die festgelegt haben, ab wann ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig gilt. Die Folgen sind happig: 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, die oft etwa einem Netto-Monatsgehalt entspricht, und die Anordnung einer MPU.
Und noch ein Punkt, den ich immer wieder klarstellen muss: Promille ist keine feste Trinkmenge. Wie viele Promille zwei Bier ergeben, hängt von Person, Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Eine pauschale Faustregel "X Bier sind erlaubt" gibt es nicht und wäre fahrlässig.
💡 Mein Werkstatt-Tipp: "Ich sehe in der Werkstatt regelmäßig Kunden, die nach einem Sturz auf dem Heimweg von der Feier kommen. Das Tückische: Bei einem Unfall mit Restalkohol über 0,3 Promille reicht schon der Crash selbst als Auffälligkeit. Aus einem harmlosen Sturz wird dann ein Strafverfahren. Wer getrunken hat, schiebt das Rad - das ist immer die sichere Variante."
Grenzwert-Tabelle: Was bei welchem Wert passiert
Damit du das Wichtigste auf einen Blick hast, hier die Werte fürs Fahrrad mit den konkreten Folgen:
| Promille | Rechtliche Einordnung | Folge | Wann empfehlen wir das? |
|---|---|---|---|
| unter 0,3 | Keine besondere Schwelle, solange du unauffällig fährst | In der Regel keine Konsequenz, wenn nichts passiert | Trotzdem nüchtern fahren - schon kleine Mengen verschlechtern die Reaktion |
| ab 0,3 | Relative Fahruntüchtigkeit | Straftat nur bei Ausfallerscheinungen oder Unfall: 2 Punkte Flensburg + Geldstrafe | Hier nie aufs Rad - jeder Wackler oder Sturz kann teuer werden |
| ab 1,6 | Absolute Fahruntüchtigkeit (Paragraf 316 StGB) | Immer Straftat, auch ohne Auffälligkeit: 3 Punkte Flensburg + Geldstrafe (oft ca. 1 Netto-Monatsgehalt) + MPU | Absolutes No-Go - hier steht auch dein Auto-Führerschein auf dem Spiel |
MPU und der Auto-Führerschein: die teuerste Folge
Viele unterschätzen, was ab 1,6 Promille auf dem Rad wirklich passiert. Es bleibt nicht bei Punkten und Geldstrafe. Es wird eine MPU angeordnet, also die medizinisch-psychologische Untersuchung, im Volksmund "Idiotentest" genannt. Und jetzt kommt der Teil, der die meisten kalt erwischt: Wenn du diese MPU nicht bestehst, ist dein Auto-Führerschein weg.
Das klingt erst mal unlogisch, weil du ja mit dem Fahrrad unterwegs warst, nicht mit dem Auto. Aber die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt nach so einem Vorfall an deiner allgemeinen Eignung zum Führen von Fahrzeugen. Wer mit 1,6 Promille radelt, gilt als jemand, der Alkohol und Verkehr nicht trennen kann. Und das betrifft dann auch das Auto.
Ehrlich gesagt: Genau hier wird aus der vermeintlich harmlosen Radtour nach der Feier ein echtes Existenzproblem. Wer beruflich aufs Auto angewiesen ist, riskiert mit einer betrunkenen Radfahrt seine berufliche Mobilität. Das ist keine Panikmache, sondern die nüchterne Konsequenz der Rechtslage. Ich kenne das Thema gut, weil ich täglich mit Leuten zu tun habe, die ihr Rad als Alternative zum Auto nutzen - und die sind oft baff, wenn sie hören, dass beides zusammenhängt.

Fahrrad vs. Auto: die Grenzen im direkten Vergleich
Damit du den Unterschied wirklich verstehst, hier der direkte Vergleich. Beim Auto greifen die Grenzen früher und gestaffelter:
| Wert | Auto | Fahrrad |
|---|---|---|
| ab 0,3 | Relative Fahruntüchtigkeit (Straftat bei Auffälligkeit/Unfall) | Relative Fahruntüchtigkeit (Straftat bei Auffälligkeit/Unfall) |
| ab 0,5 | Ordnungswidrigkeit (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) | Keine eigene Bußgeldgrenze |
| ab 1,1 | Absolute Fahruntüchtigkeit (immer Straftat) | Noch relative Fahruntüchtigkeit |
| ab 1,6 | Längst Straftat | Absolute Fahruntüchtigkeit (immer Straftat) + MPU |
Genau hier liegt das größte Missverständnis. Manche denken, Autofahren sei bis 1,1 Promille erlaubt, weil das die absolute Fahruntüchtigkeit markiert. Das ist falsch und gefährlich. Beim Auto fängt der Ärger schon ab 0,5 Promille mit einer Ordnungswidrigkeit an, und ab 0,3 kann es bei Auffälligkeiten ebenfalls strafbar werden. Die 1,1 ist nur die Grenze, ab der es auch ohne jedes Fehlverhalten automatisch eine Straftat ist. "Bis 1,1 ist beim Auto alles okay" ist also kompletter Unsinn.
E-Scooter, S-Pedelec und Pedelec: Achtung, Kfz-Regeln
Jetzt wird es wichtig, denn hier liegt eine teure Falle. Nicht jedes Zweirad zählt rechtlich als Fahrrad. Der Unterschied entscheidet darüber, welche Promillegrenzen für dich gelten.
- Pedelec bis 25 km/h: Gilt rechtlich als Fahrrad. Hier greifen die oben erklärten Grenzen von 0,3 und 1,6 Promille.
- E-Scooter: Gilt als Kraftfahrzeug. Damit gelten die Auto-Grenzen, also 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit.
- S-Pedelec (bis 45 km/h): Gilt ebenfalls als Kraftfahrzeug. Auch hier gelten die strengeren Auto-Grenzen von 0,5 und 1,1 Promille.
Das überrascht viele E-Scooter-Fahrer auf dem Heimweg aus der Stadt: Sie glauben, der Roller sei rechtlich ein Fahrrad, und liegen damit komplett daneben. Auf dem E-Scooter wird es schon ab 0,5 Promille zur Ordnungswidrigkeit - genau wie im Auto. Wer das nicht weiß, fährt mit dem falschen Gefühl von Sicherheit los. Mehr zur rechtlichen Einordnung von motorisierten Rädern findest du auch in meinem Beitrag dazu, was beim E-Bike-Tuning erlaubt ist und was nicht.
Übrigens: Auch im Ausland gelten oft völlig andere und teils strengere Regeln, mit empfindlichen Bußgeldern. Wer im Urlaub aufs Rad oder den Roller steigt, sollte sich vorher über die Regeln vor Ort informieren, statt blind die deutschen Werte zu unterstellen.
Sicher unterwegs statt riskant: meine Werkstatt-Sicht
Aus meiner täglichen Praxis weiß ich: Die meisten Probleme mit Alkohol auf dem Rad passieren abends und nachts, auf dem Weg von der Feier nach Hause. Genau dann ist nicht nur der Alkohol das Risiko, sondern auch die schlechte Sicht. Ein angetrunkener Fahrer mit funzeliger Beleuchtung ist im Dunkeln eine Gefahr für sich und andere.
Deshalb mein ganz praktischer Rat: Wer regelmäßig im Dunkeln fährt, sollte zumindest die technische Seite im Griff haben, damit er überhaupt gesehen wird. Eine ordentliche, helle Lampe gehört für mich zur Grundausstattung. In unserer Auswahl an Sigma-Fahrradbeleuchtung findest du Modelle für jede Situation, von der kompakten Pendlerleuchte bis zum starken Tourenscheinwerfer. Wer richtig viel Power für unbeleuchtete Strecken will, ist mit der Sigma Buster 700 HL LED-Fahrradlampe gut bedient.
Ehrlich gesagt ersetzt aber kein Scheinwerfer der Welt einen klaren Kopf. Die beste Lampe nützt nichts, wenn die Reaktion durch Alkohol verlangsamt ist. Mein Standpunkt ist deshalb unverändert: Getrunken wird das Rad geschoben, nicht gefahren. Wenn du dein Rad fit für die dunkle Jahreszeit machen willst, hilft dir mein Ratgeber, wie du mit Sigma-Beleuchtung sicher und sichtbar unterwegs bist. Und falls du selbst Hand anlegen willst, lohnt ein Blick in unser Fahrradwerkzeug, mit dem du Lampe und Halterung sauber montierst.
💡 Mein Werkstatt-Tipp: "Mein ehrlicher Rat aus zwölf Jahren Werkstatt: Pack dir ein kleines Notlicht in die Satteltasche. Wenn du abends merkst, dass du doch ein Glas zu viel hattest, kannst du das Rad mit eingeschaltetem Licht sicher nach Hause schieben - sichtbar für Autos und ohne jedes rechtliche Risiko. Das hat schon manchem Kunden den teuren Ärger erspart."
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es beim Fahrrad eine 0,5-Promille-Grenze wie beim Auto?
Nein. Eine eigene 0,5-Promille-Bußgeldgrenze wie beim Auto gibt es fürs Fahrrad nicht. Beim Rad zählen zwei andere Werte: Ab 0,3 Promille gilt die relative Fahruntüchtigkeit, die nur bei Auffälligkeiten oder einem Unfall zur Straftat wird. Ab 1,6 Promille liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor, die immer eine Straftat ist.
Was passiert ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad?
Ab 1,6 Promille ist das Radfahren immer eine Straftat nach Paragraf 316 StGB, auch wenn du völlig unauffällig fährst. Die Folgen sind 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, die oft etwa einem Netto-Monatsgehalt entspricht, und die Anordnung einer MPU. Bestehst du die MPU nicht, kann dir auch der Auto-Führerschein entzogen werden.
Kann ich wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad den Auto-Führerschein verlieren?
Ja. Ab 1,6 Promille wird eine MPU angeordnet. Bestehst du diese nicht, kann die Behörde dir den Auto-Führerschein entziehen, obwohl du nur mit dem Rad unterwegs warst. Hintergrund ist, dass nach einem solchen Vorfall an deiner allgemeinen Eignung zum Führen von Fahrzeugen gezweifelt wird.
Gelten für E-Scooter und S-Pedelec dieselben Grenzen wie fürs Fahrrad?
Nein. E-Scooter und S-Pedelec gelten rechtlich als Kraftfahrzeug. Für sie gelten die Auto-Grenzen, also 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit. Nur das Pedelec bis 25 km/h gilt als Fahrrad und unterliegt den Grenzen von 0,3 und 1,6 Promille.
Wie viel Bier sind 0,3 oder 1,6 Promille?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Promille ist keine feste Trinkmenge, sondern hängt von Person, Körpergewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Dieselbe Menge Alkohol führt bei verschiedenen Menschen zu sehr unterschiedlichen Werten. Eine Faustregel "X Bier sind erlaubt" gibt es deshalb nicht und wäre riskant.


